
Wie das „ Handelsblatt “ berichtet, hat Edeka vor Gericht erzwungen, dass Coca-Cola seine Getränkemarken wieder in die Edeka-Filialen liefern muss. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der US-Konzern die Supermarktkette wieder zu den im Januar 2022 vertraglich vereinbarten Höchsteinkaufspreisen beliefern muss (AZ 415 HKO 72/22).
Zuvor hatte es Streit um die Einkaufskonditionen gegeben . Edeka war nicht bereit, die (noch) höheren Preise des US-Konzerns zu akzeptieren. Coca-Cola seinerseits hatte daraufhin die Lieferungen zu September eingestellt.
Sieg vor Gericht: Coca-Cola muss Getränke an Edeka liefern
Ein Sprecher von Edeka begrüßte die Entscheidung nun im „Handelsblatt“ und bezeichnete das Verhalten von Coca-Cola als „einseitigen Vertragsbruch“. Er sagte der Zeitung: „Marktbeherrschenden Unternehmen wie Coca-Cola ist dies kartellrechtlich verboten.“
Ob das Urteil Bestand hat, ist aber unklar - der US-Konzern wird mutmaßlich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Zudem verpflichtet das Urteil den Konzern nur, seine Getränke bis Ende September zu den vereinbarten Konditionen zu liefern. Neuer Streit ist also sehr wahrscheinlich.
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