
Der Countdown läuft: Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien müssen in diesem Jahr die Grundsteuererklärung abgeben. Rund 36 Millionen Grundstücke werden deutschlandweit neu bewertet, die Daten müssen bis zum 31. Oktober beim Finanzamt vorliegen. Wer davon
betroffen ist und was sich durch die Reform noch alles ändert, erfahrt ihr hier.
Egal ob Haus, Wohnung oder unbebautes Grundstück: Alle Eigentümer:innen müssen in
diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Das sieht die neue Reform vor, die alle
Grundstücke in Deutschland neu bewerten will, erklärt Can Genc von smartsteuer.
„Da die bisherigen Bewertungsmaßstäbe auf veralteten Werten beruhen, kann eben diese
Neubewertung dazu führen, dass sich für einige Eigentümer:innen die Grundsteuer erhöht
und für andere verringert. Wie hoch die tatsächlichen Ergebnisse dann aber ausfallen, das
erfahren wir erst im Laufe der nächsten Jahre. Die Gemeinden werden dann die
neuberechnete Grundsteuer ab 2025 festsetzen.“
Nicht-Abgabe kann zu Strafen führen
Möglich ist die Abgabe seit dem 1. Juli. Bis spätestens Ende Oktober muss die
Grundsteuererklärung aber eingereicht werden.
„Wer keine Erklärung abgibt, der muss mit einer Strafzahlung und einem
Verspätungszuschlag rechnen. Die Abgabe kann besonders für ältere Mitbürger:innen eine
kleine Herausforderung werden, weil das Finanzamt nur in Ausnahmefällen PapierErklärungen akzeptiert und auf eine digitale Erklärung besteht. Daher sollten Sie sich rechtzeitig um Hilfe kümmern, wenn Sie sich unsicher sind.“
Denn sämtliche Daten selbst zusammentragen, kann ziemlich kompliziert und aufwendig
sein. „Ein Steuerberater ist deutlich einfacher, aber auch wesentlich teurer. Und genau aus
diesem Grund haben wir bei smartsteuer ein Programm entwickelt, mit dem Kund:innen in
wenigen Minuten alles erledigt haben. Einfach die Lage, Fläche, Grundstücksart und das
Baujahr eingeben und schon ist das Grundstück neu erfasst. Weitere wichtige Daten wie
der Bodenrichtwert werden dann ganz automatisch über smartsteuer eingefügt.“
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, sollte sich also am besten
zeitnah mit dem Thema beschäftigen.
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